Kanzlei-Schwerpunkte
Arbeitsrecht
In nur wenigen Rechtsgebieten geht es so um die Menschen wie im Arbeitsrecht.
Die Arbeit stellt die Existenzgrundlage sowohl für Arbeitgeber als auch für Arbeitnehmer ...
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Miet- und Wohnungseigentumsrecht, Immobilienrecht
Das Miet- und Immobilienrecht bildet seit Jahren einen Schwerpunkt meiner anwaltlichen Tätigkeit und gehört zu meinen persönlichen Steckenpferden. ...
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Verkehrsrecht
Aufgrund meiner besonderen und umfangreichen Kenntnisse und Erfahrungen im Verkehrszivil- und -strafrecht wurde mir der Titel „Fachanwalt für Verkehrsrecht“ verliehen. ...
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Vertragsrecht
Pacta sunt servanda – Verträge sind einzuhalten. Dieser Grundsatz unseres Rechtssystems besagt, dass sich Vertragsparteien an einen zwischen ihnen geschlossenen Vertrag ...
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Auf dem Feld des Arbeitsrechts unterstützt Rechtsanwalt Steinle gleichermaßen Arbeitnehmer, Arbeitgeber und Freiberufler im außergerichtlichen Verfahren sowie, falls erforderlich, vor dem Arbeitsgericht. Er hilft Ihnen bei der Ausarbeitung sowie Prüfung von Arbeitsverträgen, zeigt Ihnen Wege auf, wie Sie sich gegen eine erhaltene Kündigung wehren können, oder steht Ihnen als fachkundiger Ansprechpartner zur Verfügung, was das Urlaubsrecht und Teilzeitbefristungsrecht anbelangt. Auch wenn es um die Schnittstellen zum Sozialrecht, wie z. B. das Thema Hartz IV, geht, können Sie sich auf Rechtsanwalt Steinle verlassen
In mietrechtlichen Belangen befasst sich Rechtsanwalt Steinle als Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht beispielsweise mit Beitreibung von Mietrückständen, der Durchsetzung einer Mietminderung oder Mieterhöhung sowie sämtlichen Konflikten in Verbindung mit der Verletzung von aus dem Mietvertrag resultierenden Pflichten. Aber auch was die Korrektur von Betriebskostenabrechnungen sowie Heizkostenabrechnungen und wohnungseigentumsrechtliche Auseinandersetzungen anbelangt, können sich Rechtsratsuchende gerne an ihn wenden. Seine Tätigkeit im Wohnungseigentumsrecht umfasst u. a. Rechtsfragen in Verbindung mit einer Eigentümerversammlung oder der Abgrenzung von Sondereigentum und Gemeinschaftseigentum.
Rechtsanwalt Steinle unterstützt Sie bei der Überprüfung und Gestaltung von Verträgen und berät Sie fundiert zum Recht der Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB-Recht) sowie zum Widerrufsrecht von Verbrauchern. Zudem bietet er auch fundierte Beratung im Zusammenhang mit Leistungsstörungen, bei der Abwicklung von Kaufverträgen, Werkverträgen, Dienstverträgen, Behandlungsverträgen oder Reiseverträgen.
Rechtsanwalt Steinle setzt sich in Ihrem Auftrag mit allen rechtlichen Konflikten auseinander, die im Zuge des Kaufs oder Verkaufs einer Immobilie entstehen können. Einen weiteren Schwerpunkt seiner immobilienrechtlichen Tätigkeit bildet das Nachbarschaftsrecht, das beispielsweise Streitigkeiten um den Grenzabstand von Pflanzen, Zäunen und Grenzbebauungen, die Höhe von Bäumen und Hecken oder den von Nachbarn verursachten Lärm umfassen kann.
Als Fachanwalt für Verkehrsrecht unterstützt Sie Rechtsanwalt Steinle umfassend bei rechtlichen Problemen im Zusammenhang mit dem Abschluss von Kfz-Kaufverträgen sowie Kfz-Leasingverträgen und klärt all Ihre Rechtsfragen rund um das Thema Fahrerlaubnis bzw. Führerschein. Er wahrt Ihre Rechte im verkehrsrechtlichen Bußgeldverfahren sowie Strafverfahren und kümmert sich für Sie um die Durchsetzung von Schadenersatzansprüchen bzw. Schmerzensgeldansprüchen, die durch Ihre Verwicklung in einen Verkehrsunfall mit Sachschäden bzw. Personenschäden entstanden sind.


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0991 25032390 |
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