Schwerpunkt Verkehrsrecht

Rechtsanwalt-Steinle-Deggendorf

Ihr Fachanwalt für Verkehrszivilrecht und Verkehrsstrafrecht

Aufgrund meiner besonderen und umfangreichen Kenntnisse und Erfahrungen im Verkehrszivil- und -strafrecht wurde mir der Titel „Fachanwalt für Verkehrsrecht“ verliehen.


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Verkehrszivilrecht

VERKEHRSUNFALL – WARUM ZUM FACHANWALT?

Hierzu führt das OLG Frankfurt/Main vom 02.12.2014 – 22 U 171/13 aus:
„Auch bei einfachen Verkehrsunfallsachen ist die Einschaltung eines Rechtsanwalts von vornherein als erforderlich anzusehen. Gerade die immer unüberschaubarere Entwicklung der Schadenspositionen und der Rechtsprechung zu den Mietwagenkosten, Stundenverrechnungssätzen u.Ä. lässt es geradezu als fahrlässig erscheinen, einen Schaden ohne Einschaltung eines Rechtsanwalts abzuwickeln.“

Als Fachanwalt für Verkehrsrecht verfüge ich über vertiefte und umfassende Kenntnisse und Erfahrungen auf dem Gebiet der Unfallregulierung und setze nach einem Verkehrsunfall Ihre materiellen Schadensersatzansprüche und Schmerzensgeldansprüche optimal für Sie durch.

Mit mir gehen Sie sicher, dass Sie kein Geld verschenken, und sparen sich zudem viel Zeit und Nerven bei der Schadensregulierung.

Und das Beste dabei: Bei unverschuldeten Verkehrsunfällen trägt die gegnerische Haftpflichtversicherung auch die Rechtsanwaltskosten. Sie zahlen keinen Cent.

Tipps, wie Sie sich unmittelbar nach einem Verkehrsunfall verhalten sollten, erhalten Sie in unserer Kanzleibroschüre „Information Verkehrsrecht I“.

Den darin für die Unfalldokumentation empfohlenen EU-Unfallbogen, der immer in zweifacher Ausführung im Handschuhfach liegen sollte, können sie hier gratis downloaden: -> EU-Unfallbogen.

Sie wollen mir bereits vor dem Beratungsgespräch in der Kanzlei alle relevanten Unfalldaten mitteilen?
Melden Sie hier Ihren Unfall online.


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Wenden Sie sich auch in den Bereichen Kfz-Kauf- und Leasingverträge sowie Verkehrsstrafrecht vertrauensvoll an mich.


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Verkehrsstrafrecht

Als oberste Regel bei Straf- und Bußgeldsachen gilt: Niemand muss sich selbst belasten.
Als Beschuldigter/Betroffener sollten Sie daher immer Ihr Recht in Anspruch nehmen, die Aussage zu verweigern.

Der nächste Schritt sollte dann stets der Gang zum Anwalt sein.

Profitieren Sie von meiner Fachanwaltsqualifizierung in Verkehrsstraf- und Bußgeldsachen.
Ich helfe Ihnen bei:

  • Fahrverbot und drohendem Entzug der Fahrerlaubnis

  • Verkehrsrechtlichen Straf- und Bußgeldverfahren

  • Sämtlichen Fragen rund um die Fahrerlaubnis/den Führerschein (Probezeit, Punktesystem, MPU, Erwerb einer Fahrerlaubnis im Ausland etc.)

Weitere Hinweise erhalten Sie in unserer Broschüre „Information Verkehrsrecht II – Rechte und Verhaltenstipps bei Verkehrskontrollen und führerscheinrelevanten Verkehrsverstößen“.





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Kanzlei Rechtsanwalt
Jürgen Steinle

Metzgergasse 5
94469 Deggendorf

Öffnungszeiten

Mo-Do

08:00 - 12:00
14:00 - 17:00

 

Freitag

08:00 - 12:00


Um Wartezeiten zu vermeiden, bitten wir um Vereinbarung eines Termins.

Telefonnummer, Faxnummer

0991 25032390
0991 25032392 (Fax)

E-Mail-Adresse

info@kanzlei-steinle.de

Website

www.kanzlei-steinle.de

 

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