Schwerpunkt Vertragsrecht
Ihr Anwalt für Vertragsrecht
Pacta sunt servanda – Verträge sind einzuhalten. Dieser Grundsatz unseres Rechtssystems besagt, dass sich Vertragsparteien an einen zwischen ihnen geschlossenen Vertrag und dessen Inhalt halten müssen. Dabei spielt es keine Rolle, ob der Vertrag mündlich oder schriftlich zustandegekommen ist.
Jedoch ist nicht alles, was in einem Vertrag steht, auch tatsächlich rechtswirksam. Denn es gibt gesetzliche Rahmenvorschriften, die die Möglichkeiten des Vertragsinhalts beschränken. Diese Rahmenvorschriften regeln des Weiteren, unter welchen Voraussetzungen das Lösen von einem Vertrag zulässig ist. Von besonderer Praxisrelevanz sind zum Beispiel die Regelungen zum Widerrufsrecht von Verbrauchern und zum Recht der Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
Haben Sie einen Vertrag aufgesetzt und sind sich nicht sicher, ob auch alle Inhalte einer rechtlichen Prüfung standhalten? Möchten Sie einen Vertrag bevor Sie unterzeichnen sorgfältig durchleuchten lassen? Oder brauchen Sie Unterstützung bei der Beendigung eines bereits bestehenden Vertragsverhältnisses?
Kommen Sie zu uns! Wir helfen Ihnen.
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